28.02.2018

Menschenwürde auch bei Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen

BDB und Kuratorium fordern:
Mindeststandards müssen auch bei einfachen Bestattungen eingehalten werden

„Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben!“ – so bekannt diese alte Volksweisheit sein mag, so irrtümlich ist sie doch, denn bei jedem der über 900.000 jährlichen Sterbefälle in Deutschland entstehen Kosten für die Bestattung der Verstorbenen. Die steigende Lebenserwartung sowie eine zunehmende Altersarmut, verstärkt durch hohe Kosten für eine etwaige Pflegebedürftigkeit, führen in Deutschland seit Jahren zu einem Anstieg jener Bestattungen, die von Sozial- und Ordnungsämtern finanziell zu tragen oder zu unterstützen sind. Immerhin werden nach Schätzungen in bestimmten Regionen inzwischen über 10% der Bestattungen aus Geldmangel der Verstorbenen oder ihrer Angehörigen durch Sozialämter und Ordnungsämter durchgeführt.

Dem Bestatter kann es bei Sozialamtsbestattungen nicht zugemutet werden, das Risiko der Bezahlung seiner Dienstleistung zu tragen. Die Vorleistungspflicht der Sozialämter sollte auf der Grundlage ergangener Rechtsprechung gesetzlich verankert werden, damit ein Rechtsanspruch darauf besteht und Bedürftige nicht auf die gerichtliche Geltendmachung angewiesen sind. Die zuständigen Behörden sind somit gegenüber dem beauftragten Bestatter vorleistungspflichtig, damit die Bestattungsfristen nach den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer eingehalten werden können. Sozialämter können auch nach kursorischer Prüfung eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem durchführenden Bestattungsunternehmen abgeben. Bei der Entscheidung sollten die Behörden auf die Ausnahmesituation der trauernden Angehörigen Rücksicht nehmen.

Lesen Sie die ganze Presseerklärung hier.

von rechts nach links
Johanna Beym (Hygienebeauftragte), Timo Srda (Fa. clean-protect), Joerg Vieweg (Inhaber)

13.12.2017

Erstes Hygienemanagement zertifiziertes Bestattungsinstitut in Norddeutschland

Nach erfolgreicher Einführung des Hygienekonzeptes für Bestatter und der heutigen Inhouseschulung in unserem hause, sind wir nun das erste in Norddeutschland zertifizierte Bestattungsinstitut mit einem Hygienemanagementkonzept und das zweite Deutschlandweit. Dabei umfasst das Konzept alle aktuellen Standards nach den anerkannten Regeln des IfSG, MedHygVo, der TRBA und der TRGS. So schaffen wir nicht nur mehr Sicherheit für uns, sonder auch für die Menschen, welche wir begleiten.  

#hygienezertifikat #bestattungsinstitutvieweg #cleanprotect #hygienekonzept #inhouseschulung #ausbildunghygienebeauftragte

05.11.2017

„happy END messe" im Hühnerposten in Hamburg - Wir sind dabei und stellen aus!

Wir stellen aus auf der Messe "happy end". 

Auf der Messe werden wir Schwerpunktmäßig über den die neue Form der Baumbestattung "tree of life" informieren. 

Ausserdem gibt es Informationen zu den Themen:
Vorsorge: Versicherungen, Testament...
Pflege: altersgerechte Wohnungen, Altenheime, Pflegeheime, Alten-WGs...
Sterben: Zuhause, Hospiz, Sterbebegleitung, Trauer...
Bestattung: Traditionell und Alternativen

11:00 Uhr - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Hühnerposten Eventlocation, Hühnerposten 1a, 20097 Hamburg, http://www.happyend-messe.de

05.05.2017

Erhöhter SGB XII / Freibetrag von Euro 5.000,- für das allgemeine Schonvermögen gilt auch für Ehegatten

Zum 1. April 2017 wird auch der Vermögensfreibetrag bei Menschen angehoben, die Sozialhilfe beziehen: von bislang 2.600 Euro auf nun 5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Grundsätzlich gilt diese Regelung jedoch für alle Bezieher von Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. In einer Verordnung hat die Bundesregierung klargestellt, dass dieser erhöhte Schonbetrag auch für die Ehe- und Lebenspartner sowie alleinstehende minderjährige Personen gilt. ( Quelle )

Der Vermögensschonbetrag gilt demnach bei Ehepaaren jeweils für beide Ehepartner, sodass bei Eheleuten insgesamt 10.000 € als Schonvermögen anerkannt werden.

17.10.2016

Begleiter und Ermöglicher – das innovative Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen

Die BestattungsWelt im Interview mit Geschäftsführer Joerg Vieweg

Aus: BestattungsWelt 06-2014 Text: Jutta Riedel

 

BW: Herr Vieweg, wie ist Ihr Werdegang, wie sind Sie zu Ihrem Beruf gekommen?

JV: Ich bin Quereinsteiger und von persönlichen Erlebnissen geprägt. Ich habe zu- nächst als Krankenpfleger und auch beim Rettungsdienst gearbeitet. Die Extremsituationen, die ich in dieser Zeit miterlebt habe, sind für meine Lebenseinstellung und mein Verhältnis zu meinem jetzigen Beruf wesentlich.

BW: Im Anschluss haben Sie bei einem Bestattungsunternehmen gearbeitet?

JV: Ja, das ist richtig. Ich habe  in  dieser Zeit viele Dinge gelernt, dann entstand der Wunsch nach Selbstständigkeit.

BW: Wie lange ist Ihr Unternehmen schon  in Rellingen ansässig?

JV: Meine Frau und ich haben es vor elf Jahren nach einer genauen Marktanalyse sehr bewusst in Rellingen gegründet, wir leben in der Nähe. Unser Konzept war ein offenes Haus.

BW: Das klingt interessant. Was verstehen Sie darunter?

JV: Um es bildlich zu formulieren: Viele Bestatter arbeiten noch hinter verschlossenen Jalousien. Das empfinden wir als falsch und auch nicht mehr zeitgemäß. Es ist wichtig, über Themen zu sprechen, die jeden von uns betreffen. Dazu gehört auch der Tod.

BW: Heißt das, dass Sie Gesprächsangebote machen, nicht nur im Ernstfall?

JV: Ja, auch das. Wir veranstalten regelmäßig informative Themenabende, und unser Trauerhaus hat tatsächlich immer eine offene Tür. Wir machen den Menschen Angebote, die sie auch gerne wahrnehmen.

BW: Sie haben vor vier Jahren investiert und Ihre Räumlichkeiten noch einmal erweitert. JV: Wir verfügen seitdem über Abschieds- räume und eine eigene Trauerhalle. Da- durch sind wir in der Lage, den Menschen, die zu uns kommen, einen ganz individuellen Abschied zu ermöglichen. Das wird auch gut angenommen.

BW: Wie ist Ihr Selbstverständnis als Bestatter?

JV: Unser Leitbild ist klar: Wir sehen uns  als Begleiter und Ermöglicher. Wir zeigen die Möglichkeiten auf, die es gibt, und helfen den Angehörigen unaufdringlich dabei, Entscheidungen zu treffen. Es liegt uns völlig fern, jemandem etwas  aufzuschwätzen, um mehr Umsatz oder Rendite zu machen. Wir möchten, dass unsere Kunden sich gut aufgehoben fühlen und uns irgendwann weiterempfehlen.

BW: Was Ihnen offensichtlich gelingt – die Reaktionen sind ja eindeutig positiv!

JV: Ja. Das freut uns und zeigt, dass wir et- was richtig machen. Wir liegen hier zwischen der Großstadt Hamburg und der ländlichen Region und kümmern uns somit um ganz unterschiedliche Menschen mit dementspre-hend unterschiedlichen Bedürfnissen.

BW: Inzwischen beschäftigen Sie vier feste Mitarbeiter. Was ist für Sie im internen Be- reich wichtig?

JV: Dass wir alle gerne zusammenarbeiten. Und wir möchten die gesundheitlichen Belastungen, die der Beruf mit sich bringen kann, so gering wie möglich halten. Weshalb wir z. B. Hebelifter, Netze und Schaufeltragen einsetzen – was auch den sorgfältigen Umgang mit dem Verstorbenen gewährleistet. Man kann Menschen nach der Bestattung nicht einfach allein lassen.

BW: Das ist sehr lobenswert. Sie unterrichten auch?

JV: Ja, hygienische Versorgung an der Akademie in Münnerstadt. Ich bin auch ausgebildeter Thanatologe. Zum Beispiel habe ich 2009 Robert Enke nach seinem Tod (ehem. Deutscher  Nationaltorwart,  Anm. d. Red.) gemeinsam mit anderen Kollegen versorgt. Die Thanatopraxie ist aus meiner Sicht eine verantwortungsvolle und sinnvolle Tätigkeit, die die Trauerbewältigung entscheidend erleichtern kann.

BW: Sie helfen auch immer wieder Ihren Kollegen, die diese Ausbildung und Fähigkeiten nicht haben?

JV: Stimmt - es gibt eine ganze Zahl an Bestattern hier im Umfeld, für die wir thanatopraktisch immer wieder im Einsatz sind.

BW: Ihre Einstellung, Ihre Qualifikation  und Ihr Engagement empfinde ich als un- gewöhnlich und beispielhaft. Ihre Frau ist nicht nur in der Geschäftsleitung und der Beratung, sondern auch in der Trauerbegleitung aktiv?

JV: Auch das ist ein wichtiger Arbeitsbereich. Man kann Menschen nach der Bestattung nicht einfach allein lassen. Denn für    viele fängt die schwerste Zeit dann erst an. Ge- schulte und einfühlsame Gesprächspartner sind in dieser Situation sehr wichtig.

BW: Sie arbeiten mit der ADELTA.FINANZ AG zusammen. Warum?

JV: Ich kannte die ADELTA.FINANZ AG von meinem früheren Arbeitsplatz und fand die Leistungen überzeugend. Daran hat sich seitdem nichts geändert …

Herr Vieweg hat sich bereits bei der Gründung seines Unternehmens für die Premiumdienstleistung des Marktführers ADELTA.FINANZ AG BestattungsFinanz entschieden, die ihm Planungssicherheit garantiert. Das Abrechungssystem, aber auch die Möglichkeit der Ratenfinanzierung kommen sowohl den Angehörigen als auch dem erfolgreichen und sympathischen Unternehmen in Rellingen entgegen.

10.10.2016

NDR im Bestattungsinstitut

Heute waren wir Drehort des NDR im Rahmen der Aktionswochen "Hand in Hand für Norddeutschland" mit einem netten Kamera- und Tonteam und der Moderatorin Judith Rakers (https://www.ndr.de/hand_in_hand_fuer_norddeutschland/). Der ambulante Kinderhospizdienst Familienhafen war vor Ort um eine sehr persönliche Geschichte zu erzählen....

© Foto Sliasthorp

18.07.2016

Ein tolles Projekt!

Der Verein Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e.V. stellt trauernden Eltern einen kostengünstigen "Mini-Sarg" zur Verfügung. Die Eltern stillgeborener Kinder bis ca. 19 cm Körpergrösse können so Ihre Kinder in einem "schönen" unbehandelten Fichtenholzsarg beisetzen. Ausserdem kann der Sarg noch mit eigenen Farben und Motiven gestaltet werden. Der Sarg kann hier direkt bestellt werden: http://www.mini-sarg.de/der-mini-sarg/bestellformular. Weitere Informationen auch unter: http://www.mini-sarg.de/ oder http://www.vesh.de/

09.06.2016

Friedhofszwang endet mit Ablauf der Ruhezeit

Urnen können an Angehörige herausgegeben werden. Angehörige können nach Ablauf der Ruhezeit verlangen, dass Friedhofsverwaltungen ihnen die Urnen mit der Asche Verstorbener aushändigen. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten greift der bestehende Friedhofszwang ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. 

Königswinter, 12.11.2015 - Aufgrund der in Deutschland herrschenden Friedhofspflicht dürfen Angehörige nicht frei über die Asche Verstorbener verfügen. Die Ruhezeit bzw. Ruhefrist bezeichnet dabei den Zeitraum, für den die Totenruhe gilt und währenddessen die Asche an ihrem Beisetzungsort bleiben muss. Sie umfasst je nach Friedhof meist zwischen 15 und 25 Jahren. Anschließend spricht rechtlich jedoch wenig dafür, dass die Asche auf dem Friedhof aufbewahrt werden müsste. Der Inhaber des Totensorgerechts, in der Regel ein Angehöriger, darf dann frei über den Verbleib der sterblichen Überreste bestimmen. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Gutachten "Herausgabe der Urne nach Ablauf der Ruhezeit" von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur aus Königswinter. 

Die Asche Verstorbener befindet sich üblicherweise in einer Kapsel aus Metall und diese wiederum häufig in einer sie umschließenden Schmuckurne. Beide sind Eigentum des Angehörigen, der diese von Bestatter bzw. Krematorium erwirbt. Die Behältnisse lassen sich aus praktischen Gründen nicht getrennt von der Asche betrachten und fallen somit auch unter den Friedhofszwang. Mit Ablauf der Ruhezeit endet jedoch die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Der dazu berechtigte Angehörige kann neben dem Totensorgerecht seinen Eigentumsanspruch ausüben. Somit müssen die Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche Verstorbener, sondern auch die sie umhüllenden Behältnisse aushändigen. 

Kritiker der Urnenherausgabe an Privatleute sehen in solchen Fällen die Totenwürde gefährdet. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob die auf Friedhöfen verbreiteten Sammelbestattungen von Aschen aus abgelaufenen Gräbern der Würde der Verstorbenen gerecht werden. Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent bei Aeternitas, gibt zu bedenken: "Wenn eine Familie das Andenken auf ihre Weise pflegen will - zum Beispiel durch eine Gedenkstätte im eigenen Garten - ehrt dies den Toten sicherlich eher als ein anonymes Massengrab." (Quelle: www.aeternitas.de)

Das Gutachten stellt Aeternitas auf seiner Webseite kostenlos zur Verfügung
 

03.03.2016

Urteil: Sozialamt muss für Bestattungsvorsorge zahlen

Sozialgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Leistungsempfängern

Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe verpflichtet das Sozialamt, die monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung zu übernehmen. Die Richter hielten diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter für erforderlich, um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern.

Das Karlsruher Sozialgericht hat die Rechte für die Bestattung Vorsorgender gegenüber Sozialämtern weiter gestärkt. In vor kurzem veröffentlichten und bereits Ende letzten Jahres gefällten Entscheidung (Aktenzeichen S 4 SO 370/14) wurden die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung im Rahmen der Grundsicherung im Alter als zusätzlicher Bedarf eingestuft. Um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern, müsse der verklagte Sozialhilfeträger die monatlichen Raten übernehmen - in diesem Fall ungefähr 84 Euro. Damit solle die geplante und als angemessen eingestufte Bestattungsvorsorge in Höhe von 5.001 Euro weiter gewährleistet werden. Das Gericht verwies auf Paragraph 33 Absatz 2 des Zwölften Sozialgesetzbuches, nach dem die erforderlichen Aufwendungen für ein angemessenes Sterbegeld übernommen werden können.

Im vorliegenden Fall hatte die Betroffene zwei Jahre zuvor eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Es bestand also kein Verdacht, dass die Versicherung nur abgeschlossen wurde, um das Sozialamt zu belasten. Entscheidend war auch die klare Zweckbestimmung: Bei dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sei objektiv erkennbar, dass diese zur Vorsorge im Todesfall abgeschlossen werde. Darüber hinaus sahen die Richter im vorliegenden Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Sozialamt ansonsten später im Todesfall ohnehin für die Bestattungskosten aufkommen hätte aufkommen müssen. (Quelle: aeternitas.de)

30.01.2016

Es ist soweit!

Jo-Ann und Ihre Familie haben nun Dank zahlreicher Unterstützung ein passendes Fahrzeug entgegennehmen können. Wir danken allen Groß- und Kleinspendern. Besonders bedanken wir uns bei dem DRK Henstedt-Ulzburg, der Familie Voss von Vosswerk/Moorrege.  Die Freude war groß. Trotz Regen konnten die zahlreichen Unterstützer und Freunde der Familie Jo-Anns einen unvergessenen Nachmittag bescheren. 

Danke!

Zum Videostart auf Bild klicken

13.01.2016

Ambulante Kinderhospizdienst Familienhafen Hamburg

Hier haben wir den neuen schönen Imagefilm bereitgestellt, da wir diesen gern teilen möchten. Weitere Informationen unter www.familienhafen.de

28.11.2014

Wir sammeln für Jo-Ann!

Helfen Sie der Familie von Jo-Ann ein Stück Freiheit zu bekommen...

*** SPENDET FÜR JO ANN ... JEDER KLEINE TALER ZÄHLT ***

Jo Ann ist 10 Jahre alt. Sie leidet durch einen Geburtszwischenfall unter schweren geistigen und körperlichen Behinderungen. Die Alleinerziehende Mutter versucht Jo Ann und ihrem älteren Sohn ein möglichst normales Leben zu bieten. Auf Vieles, was für Andere selbstverständlich ist, muss die Familie verzichten. Mit unendlicher Fürsorge und Liebe wächst Jo Ann im Kreise der "kleinen" Familie auf. Öfter geht es Jo Ann schlecht und die Mutter muss mit Ihr zu notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (OP`s) in die Kinderklinik fahren. Aber auch um einfach einmal in die Marsch zum Spaziergang zu fahren, benötigt Jo Ann ein passendes Auto, in dem Jo Ann -als nun junges Mädchen- sicher sitzen und der Rollstuhl samt anderer Hilfsmittel untergebracht werden kann. Das von der Familie jetzt verwendete Auto (wenn man es noch so nennen kann) ist total verrostet, hat keine Kopfstützen hinten und wird die nächste TÜV Prüfung wahrscheinlich nicht überstehen. Damit die Familie weiterhin mobil bleiben kann, möchten wir nun für die wunderbare Jo Ann, ihrem Bruder und der Mutter Spenden sammeln, um ein gebrauchtes, passendes und fahrtüchtiges Auto zu beschaffen.

Hier geht es zum SPENDENFORMULAR