“So einzigartig wie der Mensch ist auch sein Abschied“
Neuigkeiten zum Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein bzgl. Trauerfeiern ab Mittwoch, den 16.12.2020:
§ 13 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Bestattungen
(1) An rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen höchstens 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nach vorheriger Anmeldung teilnehmen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen. Der Gemeindegesang ist untersagt. Während der gesamten Veranstaltung ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a Absatz 1 zu tragen. Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
(2) Für Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen gelten die Vorgaben des Absatzes 1 mit der Maßgabe, dass höchstens 25 Personen teilnehmen.
Es kann abweichende Regelungen durch einzelne Kommunen, Kirchen oder Friedhofsverwaltungen geben. Die Situation ist immer noch dynamisch und es kann zu Veränderungen kommen.
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Hier können Sie eine Vorlage zur Dokumentation im Rahmen der Hygienevorgaben SARS CoVid-2 herunterladen
Kultur- und Themenabende
grief companion
Wir veranstalten regelmäßig Kultur- und Themenabende in unserem Institut. Dabei legen wir besonders den Schwerpunkt auf Information und Austausch. So halten wir Lesungen, Vorträge und Workshops rund um den Aspekt der menschlichen Begleitung.
Wir laden Menschen ein, die Geschichten zu erzählen haben oder im Grenzbereichen tätig sind. Wir möchten informieren über Randthemen von Pflege, Sterben und Tod. So gehören für uns Fachvorträge über Demenzerkrankung oder Erben & Vererben genauso dazu wie Trauerarbeit von Männern oder spannende Fälle aus der Rechtsmedizin.
Jeweils mit Schwerpunkt im Frühjahr und Herbst führen wir unsere Abende durch.