Ansprüche der Hinterbliebenen

Die gesetzliche Krankenversicherung
Der Zuschuss zu den Bestattungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ist seit dem 1.1.2004 ersatzlos gestrichen worden, weshalb eine eigenverantwortliche Vorsorge umso wichtiger geworden ist. Ersatzlos gestrichen wurden Beihilfen zu den Bestattungskosten für Beamte.

Ansprüche aus Versicherungsverträgen
Der Abschluss von Versicherungen auf den Todesfall ist heute eine verbreitete Form der Vorsorge. Hierbei kommen folgende Absicherungsmöglichkeiten zum Tragen: Sterbegeldversicherung, Mitgliedschaft in einer Sterbe- und Begräbniskasse bzw. in einem Bestattungsverein, Unfallversicherung.

Berufsgenossenschaften
Tritt der Tod durch einen Arbeitsunfall oder auf dem Wege von bzw. zur Arbeit auf, so erwerben die Angehörigen hieraus Ansprüche. Die Berufsgenossenschaft zahlt demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, Sterbegeld. Diese Leistung beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgrösse. Desweiteren haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten und ggf. einmalige Hinterbliebenenbeihilfen.

Allgemeine Lebensversicherungsverträge
Allgemeine Lebensversicherungsverträge dienen eher der Alters- und Hinterbliebenenversorgung als der Deckung der Bestattungskosten. Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass. Die Summe aus der Lebensversicherung kann zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden.

Gewerkschaften
Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Dies muss im Einzelfall abgefragt und beantragt werden.

Gesetzliche Rentenversicherung (BfA)
Eine Vorschusszahlung in Höhe von 3 Rentenzahlungen wird jedem Ehepartner gewährt, wenn die verstorbene Person eine Rente bezogen hat. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Wird die Hinterbliebenenrente nicht innerhalb eines Jahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente und die Vorschusszahlung von 3 Monaten muss zurückgezahlt werden. Deshalb stellen wir für Sie zeitnah einen Antrag auf Vorschusszahlung. Der Formantrag zur Witwen-/Witwerrente sollte im Anschluß an die Beisetzunug immer mit Unterstützung des Versichertenältesten (unter www.bfa.de) erfolgen. Wer dies in Ihrem Bereich ist, sagen wir Ihnen gern. Die Höhe der Witwenrente ist weitgehend von der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens gezahlten Beiträge abhängig.

Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung
Je nach Versicherer und Vertragsform kann Ihnen neben den Rentenansprüchen (Witwen, Witwer oder Waisen) ein Sterbegeld aus der bestehenden betrieblichen Altersversorgung zustehen. Bestehende Forderungen können wir jedoch nur mit Hilfe Ihrer Versicherungsunterlagen und der Versicherung klären.

Beihilfen für Beamte
Den Erben eines verstorbenen Beamten oder Ruhestandsbeamten verbleiben für den Sterbemonat die Bezüge des Verstorbenen. Beim Tode eines Beamten erhalten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten des weiteren einmalig Sterbegeld (in Höhe des 2fachen der Dienstbezüge). Witwen bzw. Witwer von verstorbenen Lebenszeitbeamtinnen und Lebenszeitbeamten und von verstorbenen Ruhestandsbeamtinnen und -beamten erhalten grundsätzlich Witwen- bzw. Witwergeld. Das Bestattungsinstitut meldet den Sterbefall dem jeweils zuständigen Besoldungsamt. Besoldungsämter sind die Behörden der Städte, der Gemeinden, der Länder und des Bundes, sowie die Deutsche Bahn und Post.

Sozialamt
Das Sozialamt zahlt an den Bestattungspflichtigen auf Antrag Zuschüsse/Beihilfen bei einem Todesfall. Es ist - entsprechend den jeweiligen Umständen - eine teilweise oder gar gänzliche Kostenübernahme einer Beisetzung möglich.

Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsofper, Opferentschädigung)
Wenn eine beschädigte Person stirbt, die Folgen der Schädigung aber nicht die Ursache für den Tod sind, können Witwen/Witwer und Waisen eine Beihilfe erhalten. Bestattungsgeld wird gezahlt, wenn der Verstorbene für den Monat, in dem er gestorben ist, einen Anspruch auf Rente nach dem Bundesversor-gungsgesetz hatte. Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken. Bestattungsgeld erhält deshalb, wer die Bestattung des Verstorbenen organisiert hat. Erhält diese Person für die Bestattung auch Leistungen von anderen Stellen, zum Beispiel von privaten oder gesetzlichen Versicherungen, werden diese Leistungen auf das Bestattungsgeld des Versorgungsamtes angerechnet.