Die Vorsorge mit einem Bestattungsvorsorgevertrag
Niemand denkt gerne an den Tod. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit dem Thema "Vorsorge" frühzeitig zu befassen. Die eigene Vorsorge mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bedeutet eine wesentliche Entlastung, weil man selbst und eigenverantwortlich das Nötigste im Vorwege regeln kann. Ein Bestattungsvorsorgevertrag befreit Hinterbliebene / Angehörige von unnötigen Sorgen bezüglich der Organisation einer Bestattung. Im Todesfall kommt es zu keiner wesentlichen finanziellen Belastung der Hinterbliebenen. Persönliche Vorsorge ist wichtig und sollte auch im Hinblick darauf, dass immer mehr Menschen im Alter auf sich allein gestellt sind und ihren Lebensabend ohne familiäre Betreuung verbringen, getroffen werden. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bestimmen Sie schon heute selbst in aller Ruhe.
Damit auch die Bezahlung der Bestattung geregelt ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
- eine Sterbegeldversicherung oder
- einen Treuhandvertrag.
Vorsorge bedeutet: Selbst bestimmen - Notwendiges regeln - Verantwortung in eigener Sache - Entlastung der Hinterbliebenen/Angehörigen.
Der Bestattungsvorsorgevertrag gewährleistet, dass die Bestattung den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Dabei werden der Umfang und der Inhalt eines solchen Bestattungsvorsorgevertrages vereinbart. Zur Finanzierung zahlen Sie eine einmalige Summe oder laufend als Beitragszahlung im Rahmen einer Sterbegeldversicherung ein.
Ihre Vorteile beim Bestattungsvorsorgevertrag im Überblick
- Kapitalbildende Sterbegeldversicherung mit Überschussbeteiligung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Eintrittsalter 40-85
- Abtretung an Dritte möglich
- Fremdversicherungsklausel
- Sofortiger Unfallschutz (doppelte Versicherungssumme)
- Staffelregelung mit Versicherungsschutz ab 2. Monat
- Sehr günstige Beiträge
- Flexible Beitragszahlungsdauer (geringes Überzahlungsrisiko!)
- Finanzielle Entlastung und Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
Wir beraten Sie gern und umfassend über individuelle Möglichkeiten beim Bestattungsvorsorgevertrag. Dies kann auf Wunsch in der Vorsorge geregelt werden:
- Friedhof
- Grabart
- Formalitäten / Unterlagen
- Bestattungsart
- Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier (inklusive aller besonderen Möglichkeiten des Bestattungsinstituts Vieweg)
- Kosten für den Sarg / Typ des Sarges
- Weitere Austattungsmerkmale
- Umfang der Nachfeier
- Grabmal, Grabinschrift, Grabpflege