Im Trauerfall

Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der (Not)arzt.

Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Notfall-Arzt. Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.

Sie haben 36 Stunden Zeit bis der Verstorbene abgeholt und überführt werden muss. Nehmen Sie sich also Zeit und überstürzen Sie nichts.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in Heimen unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte.

Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis oder eventuell andere Papiere zur Identifizierung des Verstorbenen.

Ist eine Feuerbestattung gewünscht, sollten Sie dem Arzt dies mitteilen, da er eine zusätzliche Bescheinigung ausstellen muss.

Nun können Sie sich mit uns in Verbindung

04101 - 40 79 70

setzen. Ganz egal, ob Sie eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung wünschen, an welchem Ort der Verstorbene beigesetzt werden soll, im In- oder Ausland, wir sind rund um die Uhr für Sie dienstbereit.

24 Stunden - 365 Tage - regional - überregional

 

Mit Ihnen werden wir den Rahmen für die Beisetzung und die Trauerfeierlichkeiten besprechen. Dabei beraten wir Sie nach Ihren und den Wünschen des Verstorbenen. Um Ihnen Ihre Pflichten, Erledigungen und vor allem die nötigen Behördengänge abzunehmen, geht es natürlich nicht ganz ohne Formalitäten und die entsprechenden Unterlagen.