Vollmachten

Neben der Bestattungsvorsorge kann eine zusätzliche Absicherung durch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hilfreich sein.

Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts). Dort wird eine Patientenverfügung definiert als die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Wichtig: auch nach In­kraft­tre­ten der neuen ge­setz­li­chen Re­ge­lungen bleiben alte Verfügungen wirk­sam.

Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen sind zu­künf­tig nur dann wirk­sam sind, wenn sie schrift­lich ver­fasst und vom Aus­stel­ler ei­gen­hän­dig durch Na­mens­un­ter­schrift oder durch ein no­ta­ri­ell be­glau­big­tes Hand­zei­chen un­ter­zeich­net sind.

Im Downloadbereich finden Sie neben der aktuellen Informationsbroschüre des BMJ auch ein Worddokument zur Erstellung einer Patientenverfügung des BMJ.

Um ein evtl. entstehendes Betreuungsverfahren abzukürzen, ist es sinnvoll die bestehende Vorsorge im zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Durch die Registrierung ihrer Vorsorgeurkunde, kann sichergestellt werden, dass das Gericht rechtzeitig Kenntnis über die von Ihnen gewählte Vertrauensperson erhält.


Download

Hier können sie die von uns verwendete Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht gern herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass diese Mustervollmachten ggf. noch einer Erweiterung und Anpassung erorderlich machen. Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung ggf. die Hinzuziehung eines Notars.

Vorsorgevollmacht

Bitte beachten Sie, dass diese Mustervollmachten ggf. noch einer Erweiterung und Anpassung erorderlich machen. Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung ggf. die Hinzuziehung eines Notars.

Patientenverfügung