14.03.2013

Hinterbliebene müssen für Bestattung sorgen

Bestattungspflicht ist bindend

Bestattungspflicht ist bindend

In Deutschland muss jeder Verstorbene bestattet werden. Darum haben sich die Hinterbliebenen als sogenannte Bestattungspflichtige zu kümmern. Wenn sie sich weigern, wird das Ordnungsamt tätig - fordert die Kosten jedoch bei ihnen ein.

Wenn jemand stirbt, kümmern sich in der Regel die Hinterbliebenen um die Bestattung. Dies geschieht meist freiwillig, ohne dass von einer Bestattungspflicht die Rede ist. "Doch auch wenn sie sich weigern, können Hinterbliebene sich ihrer Pflicht nicht entziehen." Darauf weist der Aeternitas-Vorsitzende, Rechtsanwalt Christoph Keldenich, hin. Zwar veranlasst in solchen Fällen das Ordnungsamt die Bestattung, hält sich aber wegen der Kosten an die Bestattungspflichtigen. In zehn von 16 Bundesländern gilt es sogar als Ordnungswidrigkeit, der Bestattungspflicht nicht nachzukommen, was dann auch mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Unter "Bestattungspflicht" verstehen die Bestattungsgesetze der Bundesländer die Pflicht der Hinterblieben, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Die Art und Weise der Bestattung geben die Gesetze vom Grundsatz her nicht vor, sie muss nur den jeweils gültigen Bestimmungen entsprechen. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen der Verstorbenen.

Wer im Einzelnen zum Kreis der bestattungspflichtigen Angehörigen zählt, wird in den Bestattungsgesetzen festgelegt. Bis auf wenige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer weitgehend übereinstimmend die folgende Rangfolge vor: Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner(in), volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten üblicherweise aus.

"Ein Ausschlagen des Erbes entbindet übrigens nicht von der Bestattungspflicht", weiß Keldenich. Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von einem möglichen Erbe. Die Gesetze unterscheiden zwischen der Bestattungs- und der Kostentragungspflicht. Letztere trifft die Erben eines Verstorbenen. Theoretisch können also Bestattungspflichtige die Bestattungskosten bei möglichen Erben einfordern - wenn diese wiederum das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Allerdings sind Bestattungspflichtige und Erben in der Praxis häufig identisch.

Quelle: www.aeternitas.de

21.12.2012

Bestattungskosten steuerlich absetzbar

Ausgaben für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, sofern sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können, unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen und zwangsläufig sind. Mangels Zwangsläufigkeit scheiden beispielsweise Aufwendungen für Traueressen oder Trauerkleidung aus.

Sind Beerdigungskosten dem Grunde nach zwangsläufig, können Sie nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als sie einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Hinweis: Die Finanzverwaltung erkennt Beerdigungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2003 noch als angemessen an, wenn sie nicht mehr als 7500 EUR (einschließlich Grabstein) betragen. Dieser Betrag ist um Versicherungs- und sonstige Drittleistungen zu kürzen.

Quelle: FG Köln, Urteil vom 29.9.2010 Az. 12 K 784/09

11.12.2012

Sterbeammenkurs zu Besuch

Im Rahmen ihrer Ausbildung zur Sterbeamme nach Claudia Cardinal besuchte eine Ausbildungsgruppe der Sterbeammen- Akademie, am vergangenen Wochenende, unser Bestattungsinstitut.
Die Ausbildungsgruppe lernte an diesem Nachmittag die Räumlichkeiten unseres Hauses sowie Produkte, Materialien und Betriebsabläufe kennen. In einer offenen Gesprächsrunde teilten wir Erfahrungen und sprachen über die Möglichkeiten eines individuell gestalteten Abschiedes.

01.11.2012

Aktion Lebensblicke auf YouTube

Menschen geben Ihre ganz persönlichen Antworten auf Fragen zu Tod und Sterben

Im Rahmen der ARD Themenwoche "Leben mit dem Tod" können Menschen Ihre ganz persönlichen Statements zu Fragen von Tod und Sterben im Vidoeportal YouTube hochladen. 

Hier gehts zur Aktion Lebensblicke auf YouTube

04.09.2012

Prüfung zur Sterbeamme bestanden

„So einzigartig wie jede Geburt und jedes Leben ist, so einzigartig ist auch jedes Sterben und jeder Tod – so einzigartig ist die Trauer derer, die zurückbleiben.“

Johanna Wilke begann im Spätsommer 2010 ihre Ausbildung zur Sterbeamme nach Claudia Cardinal. Es folgten zwei Ausbildungsjahre in Hamburg. Heute ist sie zertifizierte Sterbeamme.

Eine „Sterbeamme“ ist eine Frau, die Sterbende aus dem Leben begleitet. Sie weiß um die verschiedenen Emotionen, mit denen Sterbende und ihre Angehörigen konfrontiert sind. Gleichzeitig erkennt sie ihr Gegenüber als Experten für sein Gefühl an.

Die Ausbildungsinhalte erstreckten sich von den Grundsätzen der Kommunikation, die Bedeutung und Anwendung von Ritualen, über den Bereich der Angst und Psychohygiene bis hin zu Suizid und Verzeihen um nur einige der Inhalte zu nennen. Jedes Thema wurde in einem intensiven Wochenendseminar besonders im Hinblick auf die persönlichen Erfahrungen der Teilnehmer beleuchtet.

24.08.2012

AltenpflegehelferInnenschüler zu Besuch

Im Rahmen des Unterrichts "Tod und Sterben in der Pflege" besuchten Altenpflegehilfeschüler der AWO Bildungsstätte unser Bestattungshaus. Am ersten Tag fand im Bildungszentrum Unterricht zum Thema "Pflege von Sterbenden" durch Beatrix Vieweg statt. Am zweiten Tag besuchten die PflegeschülerInnen das Bestattungshaus um sich ein umfassendes Bild der pflegerischen Aspekte der Verstorbenenversorgung und der Tätigkeit des Bestatters zu machen.

09.08.2012

Erinnerungskultur bewahren

Artikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 09.08.2012

28.06.2012

Hospizdienst Kiel zu Besuch

Helfer und Mitarbeiter der hospiz-initiative kiel e.V. waren am 28.06.2012 zu Besuch im Bestattungsinstitut Vieweg. Neben der Besichtigung der Räumlichkeiten des Instituts wurde an diesem Tag vor allem über die Arbeit des Bestatters und Thanatologen (Einbalsamierers) gesprochen. In dem Fachgespräch und Vortrag ging es vor allem darum zu schauen, wie wichtig die aktive Abschiednahme (am offenen Sarg) für die Trauerarbeit und -bewältigung ist. Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis wurde diskutiert und der interprofessionelle Austausch gepflegt. Weitere Schwerpunkte waren die Möglichkeit der Vorsorge, sowie Bestattungsarten- und möglichkeiten.

Vielen Dank für euren Besuch!

19.06.2012

Bundesregierung plant Geburtsurkunden für totgeborene Kinder

Personenstandsgesetz soll geändert werden

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Personenstandsgesetz zu ändern. Zukünftig sollen auch totgeborene Kinder unter 500 Gramm eine Geburtsurkunde erhalten. Bisher galten diese sogenannten "Sternenkinder" als Fehlgeburten und wurden nicht in das Personenstandsregister eingetragen, anders als totgeborene Kinder über 500 Gramm.

Eltern von "Sternenkindern" hatten sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt, um die bisherigen Regelungen zu ändern. Die Bundesregierung griff dieses Anliegen in ihrem Gesetzesvorhaben auf.

Bei der Frage nach der Bestattung der "Sternenkinder" war es in der Vergangenheit häufig zu Unklarheiten gekommen, weil jedes Bundesland im jeweiligen Bestattungsrecht eine eigene Regelung zum Thema vorsieht. Durch den Eintrag in das Personenstandsregister soll nun das Recht auf eine eigene Bestattung besser begründet werden. Vielen Eltern war bisher gar nicht bewusst, dass sie ihren tot auf die Welt gekommenen Nachwuchs bestatten lassen konnten.

(Quelle: www.aeternitas.de)

05.04.2012

Bei guten Bestattern ist der Kunde König

Wie Betroffene den passenden Bestatter finden können

Der letzte Abschied lässt sich nicht wiederholen. Deshalb sollten Kunden bei der Auswahl des Bestatters auf die Qualität von Dienstleistungen und Produkten achten, bevor sie Preise vergleichen. Ein guter Bestatter muss umfassend beraten, individuelle Wünsche erfüllen und mit Kosten und Leistungen transparent umgehen. Mit Hilfe von Qualitätssiegeln können die Kunden den passenden Anbieter finden.

Menschen auf der Suche nach einem Bestatter sind häufig ratlos, wie sie den passenden Anbieter finden können. Viele machen den Fehler, übereilt den erstbesten oder den billigsten Bestatter zu wählen. Nach der Bestattung sind sie enttäuscht. Sie fühlen sich schlecht beraten, der Ablauf entsprach nicht ihren Wünschen oder der Preis liegt weit über dem, was sie erwartet haben. Bei einer Bestattung sind Umtausch oder Nachbesserungen jedoch naturgemäß ausgeschlossen.

Qualitätssiegel wie das der Verbraucherinitiative Aeternitas geben den Kunden im Vorfeld Orientierung. Der gemeinnützige Verein fordert von Bestattern unter anderem, die Kunden umfassend und individuell zu beraten und ihnen detaillierte, schriftliche Kostenvoranschläge auszuhändigen. Des Weiteren sollten Bestatter ausgebildete Fachkräfte beschäftigen und ihre Preise offen auszeichnen. Umgesetzt werden diese und weitere Qualitätskriterien im Netzwerk "Qualifizierter Bestatter", dessen Mitglieder das Aeternitas-Qualitätssiegel tragen dürfen. Unter www.gute-bestatter.de können die Besucher der Internetseite bequem von zuhause aus nach dem passenden, qualifizierten Bestatter in ihrer Nähe suchen.

Dass die Netzwerkbetriebe die Kriterien auch einhalten, überwachen in der Hauptsache drei Instanzen: Da ist zum einen der Kunde, der sich bei Aeternitas bei Verstößen beschweren und das Formular "Kundenbewertung" ausfüllen kann. Zum anderen hat Aeternitas den Anspruch, jedes Problem zu lösen, das ein Betroffener im Zusammenhang mit dem Netzwerk meldet. Darüber hinaus wachen die am Netzwerk beteiligten Betriebe selbst über die gemeinsamen Qualitätsansprüche, weil sie einem Netzwerk ohne "schwarze Schafe" angehören wollen. Für eventuell auftretende Probleme akzeptieren die Netzwerk-Betriebe Aeternitas als unabhängigen Vermittler.

(Quelle: Aeternitas e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur)

Weitere Informationen erhalten Sie bei: www.aeternitas.de

01.02.2012

Auszubildende im Bestattungsinstitut

Unsere neue Auszubildende Johanna Wilke wird am 01. März 2012 ihre Lehre zur Bestattungsfachkraft in unserem Betrieb weiterführen. Frau Wilke hatte das erste Ausbildungsjahr  bei einem Bestatter in Hamburg begonnen und führt nun ihre Ausbildung in unserem Betrieb weiter. Neben der betrieblichen Ausbildung kommt der überbetriebliche praktische Ausbildungsteil im Schulungszentrum in Münnerstadt sowie die Berufsschule in Bad Kissingen hinzu.
Viel Glück und Willkommen in unserem Hause!

22.12.2011

Schülerinnen der Berufsschule Elmshorn zu Besuch

Im Rahmen des Berufsschulunterrichts für Floristinnen und Floristen besuchte ein Teil des 3. Ausbildungsjahr der Berufsschule in Elmshorn unser Institut. Gemeinsam mit den Schülerinnen wurde zu den Themen Bestattung und Bestattungskultur gesprochen. Neben der Arbeit in einem Bestattungsinstitut kamen auch Fragen nach Ritualen und Möglichkeiten des Abschieds nicht zu kurz. Vielen Dank für den Besuch auch an Frau Below und eine geruhsame Weihnachtszeit.