24.11.2010

Friedhofsgebühren auch bei Erbausschlagung

Friedhofsgebühren sind auch bei Erbausschlagung zu zahlen. VG Münster weist auf Trennung zwischen Erbrecht und Bestattungsrecht hin.

Nach dem Tod eines Elternteils stellt sich für die Hinterbliebenen Töchter und Söhne recht schnell auch die Frage, wie mit dem hinterlassenen Vermögen zu verfahren ist. Ist keine Erbmasse vorhanden oder der Nachlass sogar überschuldet, so wird rasch das Erbe ausgeschlagen, um finanziellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Die Ausschlagung der Erbschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, wer die Gebühren für den Friedhof zahlen muss. Darauf weist das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil (7 K 1240/10 vom 12.11.2010) hin. Hier hatte der Kläger - über das beauftragte Bestattungsunternehmen - für seine verstorbene Mutter eine Grabstelle erworben und die Bestattung durchführen lassen. Die folgende Gebührenberechnung des Friedhofs wollte er jedoch nicht zahlen, weil er das Erbe wirksam ausgeschlagen hatte.

Mit dieser Begründung hatte er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass die Ausschlagung einer Erbschaft keine direkten Folgen für die Frage hat, ob die betreffende Person auch für die Friedhofsgebühren aufkommen muss.
Nach der Gebührensatzung des Friedhofs sei zur Zahlung der Gebühren nämlich derjenige verpflichtet, der entweder Nutzungsberechtigter ist oder in dessen Auftrag der Friedhof und seine Einrichtungen genutzt werden. Eine nach der Friedhofssatzung die Gebührenpflicht auslösende Inanspruchnahme einer Leistung der Friedhofsverwaltung sei bereits dann
anzunehmen, wenn die Bestattung des Verstorbenen mit Wissen und Wollen eines zur Bestattung verpflichteten Angehörigen erfolgt ist.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungsberechtigte oder der Auftraggeber eines Begräbnisses Erbe des Verstorbenen geworden ist oder nicht.

Die Verbindung zum Erbrecht ist dabei auf den ersten Blick gar nicht so abwegig, denn § 1968 BGB legt fest, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers trägt. Auf diese Vorschrift kann man sich jedoch nur dann stützen, wenn anlässlich der Beerdigung Kosten entstanden sind, die man nun vom Erben erstattet bekommen möchte.
Zu Recht weist daher das Verwaltungsgericht den Kläger darauf hin, dass er die Möglichkeit habe, in einem zivilgerichtlichen Verfahren Ersatzansprüche gegen den Erben geltend zu machen
Die Friedhofsgebühren der Kirchengemeinde muss er zunächst jedoch bezahlen.

Aeternitas-Hinweis: Wer einen Bestatter beauftragt oder vom Friedhofsträger ein Grab erwirbt, ist zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bzw. der tarifmäßigen Gebühren verpflichtet. Die entstehenden Kosten können nachträglich möglicherweise auf die wirklichen Erben abgewälzt werden, wenn das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen wird. Zunächst jedoch verbleibt es bei der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bestatter oder dem Friedhof.

(Text: aeternitas)
 

28.10.2010

Altenpflegehilfeschüler/-innen besuchen das Bestattungsinstitut

Im Rahmen des Unterrichts "Tod und Sterben" besuchten 18 Altenpflegehilfeschüler der AWO Bildungsstätte unser Bestattungshaus.

27.10.2010

Soldaten im Bestattungsinstitut Vieweg

Appen/Rellingen. Im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts besuchten am 27. Oktober 25 Unteroffiziere der USLw Appen das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen.

Wer als Staatsbürger in Uniform einen Dienst für die Gesellschaft leistet, kann zu Recht erwarten, dafür auch befähigt zu werden. Der Lebenskundliche Unterricht (LKU), der für alle Soldaten und Soldatinnen verpflichtend ist, will beitragen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Schärfung der politischen und ethischen Urteilsfähigkeit. Obwohl der LKU von den Militärseelsorgern geleitet wird, ist er kein Religionsunterricht. Er ist eine Unterrichtsform, die der sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit ethischen Problemen und Fragestellungen dient. Im Rahmen eines LKU besuchten ca. 25 Unteroffiziere der Unteroffiziersschule Appen zusammen mit kath. Militärseelsorger Jürgen Eckert das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen, um sich möglichst lebensnah mit dem meist verdrängten Themen Tod, Trauer und Überbringen einer Todesnachricht auseinander zu setzen. Durch den Bestatter Herrn Vieweg wurde auf ebenso kompetente wie gewinnende Art eine Fülle von Informationen geboten und die Sprachlosigkeit bzgl. der Themen gebrochen. Pfarrer Eckert dankte Herrn Vieweg für seine engagierten Ausführungen. Nach dem sehr anschaulichen Besuch im Bestattungsinstitut wurde die Thematik am Nachmittag in der Kaserne durch Pfarrer Eckert vertieft. Am Ende waren sich die Teilnehmer einig, dass dieses wichtige Thema eigentlich viel zu wenig Beachtung findet. So wurde u.a. bemerkt, wie sinnvoll es sein kann, sich mit dem Thema auch schon mitten im Leben zu beschäftigen. Am Ende wurde das Interesse an einer Weiterführung bzgl. der Thematik Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung geäußert. (Text:Eckert/Ludwig)

24.09.2010

Altenpflegeschüler/-innen besuchen das Bestattungsinstitut

Im Rahmen des Unterrichts "Tod und Sterben" besuchten 20 Altenpflegeschüler der AWO Bildungsstätte unser Bestattungshaus. Danke Ihr ward eine tolle Gruppe!

23.09.2010

Historische Friedhöfe bundesweit erfasst

Der Bund Heimat und Umwelt (BHU) und die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. haben bundesweit über 13.500 historische Friedhöfe erfasst.

Diese werden nun in dem neuen Internetportal www.historische-gruenflaechen.de vorgestellt werden. Die Besucher erhalten dort Informationen zu Geschichte, Gestaltung und den Grabmalen dieser Friedhöfe. Ziel ist es, das regional vorhandene kulturelle Erbe der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 

29.06.2010

Tag der offenen Tür

Anläßlich des Umbaus und der Erweiterung unseres Bestattungshauses, veranstalteten wir am 26.06.2010 einen "Tag der offenen Tür".

Vor kurzem veranstaltete das Bestattungsinstitut Vieweg einen Tag der offenen Tür anläßlich der Erweiterung seiner Räumlichkeiten. Über 350 Besucher informierten sich umfassend zum Thema.

09.02.2010

Kundenbefragung 2008/2009

Wir haben unsere Kundenbefragung 2008/2009 für Sie unter der Rubrik "Kundenmeinungen" ins Netz gestellt. Wir möchten unsere Arbeit stets verbessern und transparent machen.

Deshalb erscheinen diese anonymisierten Befragungen auf unserer Homepage kontinuierlich und umfassend als ein Instrument unserer Qualitätssicherung.
Direkt zur Befragung klicken Sie bitte hier...

08.12.2008

Film "Schmetterling und Taucherglocke"

Der ambulante Hospizdienst Pinneberg-Uetersen zeigt am 05.02.2009 um 18:30 Uhr den Film "Schmetterling und Taucherglocke" im großen Saal im Gemeindehaus der Christuskirche, Bahnhofstrasse in Pinneberg.

Informationen und Trailer zum Film finden Sie hier

Einen zärtlichen Film über die großen Themen des Lebens sah Christoph Amend. "Szene für Szene, Bild für Bild. Der Maler Schnabel hat dem Regisseur Schnabel den Weg gewiesen. SCHMETTERLING UND TAUCHERGLOCKE beginnt aus der Perspektive der Hauptfigur. Und so ertastet der Zuschauer gemeinsam mit dem Ich-Erzähler ganz langsam die Welt da draußen. Es ist eine Neugeburt, die gleichzeitig ein Abschied ist." | Die Zeit

06.11.2008

Bestattungsinstitut Vieweg aus Rellingen erstes Institut im Netzwerk "Qualifizierter Bestatter"

Stiftung Warentest empfiehlt www.gute-bestatter.de. Verbraucherinitiative Aeternitas initiierte das Netzwerk „Qualifizierter Bestatter“/ Zusammenschluss für geprüfte Qualität. Schnelle Unterstützung im Trauerfall finden Angehörige mit Hilfe der Website www.gute-bestatter.de. Dort präsentieren sich geprüfte Bestatter, die sich verpflichten, festgelegte Qualitätskriterien einzuhalten. Schon 67 Betriebe sind auf der Homepage des Netzwerks „Qualifizierter Bestatter“ zu finden, das von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Aeternitas e.V. initiiert wurde. Zwölf einzuhaltende Qualitätskriterien und regelmäßige Betriebs¬prüfungen garantieren dem Kunden eine ausgezeichnete Dienstleistung. Im „test“-Heft vom März 2007 wird die Website von Stiftung Warentest empfohlen.

Seit 29.05.2008 ist nun auch -als erstes Institut im Westen Schleswig-Holsteins- das Bestattungsinstitut Vieweg aus Rellingen im Netzwerk „Qualifizierter Bestatter“ aufgenommen. Damit verpflichtet sich das Bestattungsinstitut Vieweg, geprüfte Qualitätskriterien einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise die Führung des Unternehmens durch ausgebildete Fachkräfte, eine offene Preisauszeichnung und ein schriftlicher Kostenvoranschlag. Im Vordergrund steht stets die Transparenz für den Kunden. Bestatter Joerg Vieweg: „Die regelmäßige Kontrolle der eigenen Arbeit sichert die Qualität. Diese Qualität, verbunden mit offener und transparenter Information, steigert die Zufriedenheit unser Kunden.

Der Vorsitzende von Aeternitas e.V. Hermann Weber, der sich seit vielen Jahren für Transparenz im Bestattungswesen einsetzt, dazu: „Durch die Urkunde des Netzwerkes wird dem Kunden geprüfte Qualität gewährleistet.“ Die Bestatter-Suchliste im Internet stelle „für trauernde Angehörige einen schnellen, unkomplizierten und provisionsfreien Weg zu einem guten Betrieb“ dar. Vor Ort kann der Kunde einen vom Netzwerk „Qualifizierter Bestatter“ geprüften Betrieb am Netzwerkeigenen Logo erkennen. Die Symbolzeichen stellen das individuelle Angebot dar.

06.11.2008

Altenpflegerinnen zu Besuch

16 AltenpflergerInnen und eine Lehrkraft des Kurs AP02 der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe AGS/Itzehoe waren zu Gast bei uns im Bestattungsinstitut. Es wurde über die möglichen Bestattungsformen, aber auch über ganz praktische Dinge der Pflegerische Totenversorgung gesprochen.

06.11.2008

Memoriakästchen als Erinnerungsstück

In Zusammenarbeit mit der Designerin Michaela Mielke von www.das-metier.de bietet das Bestattungsinstitut Vieweg nun auch die schönen Memoriakästchen an. Bei einem Abschied wünschen sich viele Hinterbliebene etwas Bleibendes vom Verstorbenen. Passend zu den Urnen bieten wir als Memoria Schatzkisten aus Holz zum Verwahren besonderer Erinnerungsstücke an. Farben und Veredelung jeweils als Gegenstück zur Urne. Zusätzlich werden die Schatzkisten matt lackiert und der Boden ist mit Filz ausgelegt.