Bundeswehr Offiziere zu Besuch
Im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts besuchten am 12. Dezember Luftwaffenoffiziere der USLw Appen das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen.
Wer als Staatsbürger in Uniform einen Dienst für die Gesellschaft leistet, kann zu Recht erwarten, dafür auch befähigt zu werden.
Der Lebenskundliche Unterricht (LKU), der für alle Soldaten und Soldatinnen verpflichtend ist, will beitragen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Schärfung der politischen und ethischen Urteilsfähigkeit. Obwohl der LKU von den Militärseelsorgern geleitet wird, ist er kein Religionsunterricht. Er ist eine Unterrichtsform, die der sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit ethischen Problemen und Fragestellungen dient. Im Rahmen eines LKU besuchten 9 Offiziere der Unteroffiziersschule Appen zusammen mit kath. Militärseelsorger Jürgen Eckert das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen, um sich möglichst lebensnah mit dem meist verdrängten Themen Tod, Trauer und Überbringen einer Todesnachricht auseinander zu setzen. Durch den Bestatter Herrn Vieweg und Herrn Ludwig wurde auf ebenso kompetente wie gewinnende Art eine Fülle von Informationen geboten und die Sprachlosigkeit bzgl. der Themen gebrochen. Pfarrer Eckert dankte Herrn Vieweg für seine engagierten Ausführungen. Nach dem sehr anschaulichen Besuch im Bestattungsinstitut wurde die Thematik am Nachmittag in der Kaserne durch Pfarrer Eckert vertieft.
NDR besucht Bestatter in Rellingen
Im Rahmen der Sendung „offen gesagt…“ dreht der NDR eine sehr persönliche „Dokumentation“ über das Leben und die Tätigkeit des Bestatters Joerg und Beatrix Vieweg aus Rellingen. An insgesamt 2 Tagen begleitete ein Filmteam des NDR und Pastor Jan Dieckmann den Bestatter und seine Familie.
Die Sendereihe "offen gesagt..." ist eine christliche Gesprächsreihe im NDR Fernsehen, die gemeinsam von der evangelischen und der katholischen Kirche konzipiert wurde und achtmal im Jahr Sonn- oder Feiertags mit dem Pastor Jan Dieckmann als Moderator gesendet wird. Erstmalig findet die Sendung in einem neuen Format statt. Der NDR lädt nun nicht mehr zur Talkrunde in die St. Pauli Kirche, sondern geht hinaus um Geschichten zu erzählen und Menschen persönlich in ihrem Umfeld zu treffen.
So wird Joerg und Beatrix Vieweg nicht nur bei ihrer Tätigkeit als Bestatter und Trauerbegleiterin gefilmt, sondern auch nach der Arbeit begleitet. Ziel ist es, sich den Themen: Bestattung, Trauer und Abschied persönlich zu nähern und den Zuschauer mitzunehmen und ihm in einen nicht alltäglichen Bereich Einblick zu gewähren.
Polizei warnt vor Einbrüchen
Die Polizei verzeichnet vermehrt Einbrüche in Häuser und Wohnung von Angehörigen während der Trauerfeier. Es kann sinnvoll sein während dieser Zeit die Wohnung oder das Haus von Bekannten oder Freunden sichbar ´"bewachen" zu lassen. Auch sollten Zeitungsanzeigen nicht mit (Kondolenz)Anschriften von Hinterbliebenen versehen sein. Für weiter Informationen und Hilfen können Sie sich auch vertrauensvoll an uns wenden.
Andacht am Mittsommernachmittag
Am 25. Juni fand im Ruheforst Segeberger Heide/Hartenholm der diesjährige Mitsommernachmittag statt. In diesem Jahr folgte Joerg Vieweg der Einladung die Andacht zu diesem besinnlichen Ereignis zu halten. Ungefähr 50 Besucher kamen und tauschten sich aus und informierten sich. Viele Angehörige verbanden den Besuch mit einem Gang an das Ruhebiotop. Ein gemeinsames anschliessendes Kaffe und Kuchen rundete diesen Nachmittag ab.
Bildungszentrum Rauhes Haus zu Besuch
Im Rahmen des Unterrichts zur Altenpflegeausbildung besuchten am 15.06.2011 und 17.06.2011 im Rahmen des Unterrichtsschwerpunkts "Tod und Sterben" zwei Altenpflegekurse des 2. Ausbildungsjahres der Ev. Berufsschule für Altenpflege aus dem Rauhen Hause in Hamburg unser Bestattungsinstitut.
Tod und Sterben in der Pflege
Im Rahmen des Unterrichts "Tod und Sterben in der Pflege" besuchten Altenpflegschüler der Klasse APE 04/09 der AWO Bildungsstätte unser Bestattungshaus. Am ersten Tag fand im Bildungszentrum Unterricht zum Thema "Pflege von Sterbenden" durch Beatrix Vieweg statt. Am zweiten Tag besuchten die PflegeschülerInnen das Bestattungshaus um sich ein umfassendes Bild der pflegerischen Aspekte der Verstorbenenversorgung und der Tätigkeit des Bestatters zu machen.
Joerg Vieweg schreibt Fachbuch
In Kürze erscheint ein Fachbuch zum Thema "Standard Algorithmen - Embalming".
Joerg Vieweg schreibt zusammen mit dem Stuttgarter Kollegen Johan Homburg ein derzeit einmaliges Fachbuch für den Bereich der Verstorbenenversorgung.
"Es ist uns wichtig Standards zu entwickeln und das Niveau in der Behandlung und Versorgung von Verstorbenen zu vereinheitlichen. Nur so können wir auch in schwierigen Fällen einen so wichtigen Abschied für die Angehörigen ermöglichen." (Joerg Vieweg).
Das Fachbuch wird derzeit in Zusammenarbeit mit einem Verlag erstellt und durch die fachliche Einführung von Dr. med. Richard Klatt entsprechend ergänzt und wird später auch in Englisch und Niederländisch zur Verfügung stehen.
Offiziere im Bestattungsinstitut Vieweg
Im Rahmen des Lebenskundlichen Unterrichts besuchten am 22. März leitende Luftwaffenoffiziere der USLw Appen das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen.
Wer als Staatsbürger in Uniform einen Dienst für die Gesellschaft leistet, kann zu Recht erwarten, dafür auch befähigt zu werden. Der Lebenskundliche Unterricht (LKU), der für alle Soldaten und Soldatinnen verpflichtend ist, will beitragen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Schärfung der politischen und ethischen Urteilsfähigkeit. Obwohl der LKU von den Militärseelsorgern geleitet wird, ist er kein Religionsunterricht. Er ist eine Unterrichtsform, die der sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit ethischen Problemen und Fragestellungen dient. Im Rahmen eines LKU besuchten ca. 25 Unteroffiziere der Unteroffiziersschule Appen zusammen mit kath. Militärseelsorger Jürgen Eckert das Bestattungsinstitut Vieweg in Rellingen, um sich möglichst lebensnah mit dem meist verdrängten Themen Tod, Trauer und Überbringen einer Todesnachricht auseinander zu setzen. Durch den Bestatter Herrn Vieweg wurde auf ebenso kompetente wie gewinnende Art eine Fülle von Informationen geboten und die Sprachlosigkeit bzgl. der Themen gebrochen. Pfarrer Eckert dankte Herrn Vieweg für seine engagierten Ausführungen. Nach dem sehr anschaulichen Besuch im Bestattungsinstitut wurde die Thematik am Nachmittag in der Kaserne durch Pfarrer Eckert vertieft. Am Ende waren sich die Teilnehmer einig, dass dieses wichtige Thema eigentlich viel zu wenig Beachtung findet. So wurde u.a. bemerkt, wie sinnvoll es sein kann, sich mit dem Thema auch schon mitten im Leben zu beschäftigen. Am Ende wurde das Interesse an einer Weiterführung bzgl. der Thematik Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung geäußert.
Tschechische Kollegen zu Besuch
Zu einem kollegialen Austausch besuchten uns diese Woche Kollegen aus Tschechien. Ein Schwerpunkt hierbei war die Diskussion über Trauerkultur und Abschiedsmöglichkeiten. Auch die Möglichkeiten der erweiterten hygienischen Versorgung und Überführung von Verstorbenen wurde besprochen.
Die Mehrheit der Deutschen wird eingeäschert
Anteil der Feuerbestattungen steigt
Laut einer Untersuchung der Verbraucherinitiative Aeternitas werden 55 Prozent der Verstorbenen in Deutschland eingeäschert. Vor 15 Jahren wurde der Anteil noch auf ein Drittel geschätzt.
Aeternitas beobachtet seit Jahren einen bundesweiten Anstieg der Zahl der Feuerbestattungen. Der jeweilige Anteil schwankt regional und von Stadt zu Stadt. "Markant ist das große Ost-West-Gefälle", so der Aeternitas-Vorsitzende Hermann Weber. Die ausgewerteten Daten lassen darauf schließen, dass in Ostdeutschland der Anteil der Feuerbestattungen jenseits der 80 Prozent liegt. Auch im Norden der Republik werden verhältnismäßig viele Verstorbene eingeäschert, während im Süden die Bestattung im Sarg noch stark vertreten ist. Doch auch in den katholischen geprägten Regionen Deutschlands liegt die Feuerbestattung ungefähr gleichauf mit der Erdbestattung.
Der Verein aus Königswinter hat die Zahlen aus 660 Kommunen mit zusammen 340.000 Bestattungen - knapp 40 Prozent aller Bestattungen in Deutschland - unter die Lupe genommen. Die Daten stammen aus dem Zeitraum von 2008 bis 2011 und werden in der Aeternitas-Gebührendatenbank gesammelt. Kirchliche Friedhofsträger flossen nicht in die Untersuchung ein.
(Quelle: aeternitas)
Friedhofsgebühren auch bei Erbausschlagung
Friedhofsgebühren sind auch bei Erbausschlagung zu zahlen. VG Münster weist auf Trennung zwischen Erbrecht und Bestattungsrecht hin.
Nach dem Tod eines Elternteils stellt sich für die Hinterbliebenen Töchter und Söhne recht schnell auch die Frage, wie mit dem hinterlassenen Vermögen zu verfahren ist. Ist keine Erbmasse vorhanden oder der Nachlass sogar überschuldet, so wird rasch das Erbe ausgeschlagen, um finanziellen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Die Ausschlagung der Erbschaft hat jedoch keinen Einfluss darauf, wer die Gebühren für den Friedhof zahlen muss. Darauf weist das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil (7 K 1240/10 vom 12.11.2010) hin. Hier hatte der Kläger - über das beauftragte Bestattungsunternehmen - für seine verstorbene Mutter eine Grabstelle erworben und die Bestattung durchführen lassen. Die folgende Gebührenberechnung des Friedhofs wollte er jedoch nicht zahlen, weil er das Erbe wirksam ausgeschlagen hatte.
Mit dieser Begründung hatte er vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass die Ausschlagung einer Erbschaft keine direkten Folgen für die Frage hat, ob die betreffende Person auch für die Friedhofsgebühren aufkommen muss.
Nach der Gebührensatzung des Friedhofs sei zur Zahlung der Gebühren nämlich derjenige verpflichtet, der entweder Nutzungsberechtigter ist oder in dessen Auftrag der Friedhof und seine Einrichtungen genutzt werden. Eine nach der Friedhofssatzung die Gebührenpflicht auslösende Inanspruchnahme einer Leistung der Friedhofsverwaltung sei bereits dann
anzunehmen, wenn die Bestattung des Verstorbenen mit Wissen und Wollen eines zur Bestattung verpflichteten Angehörigen erfolgt ist.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungsberechtigte oder der Auftraggeber eines Begräbnisses Erbe des Verstorbenen geworden ist oder nicht.
Die Verbindung zum Erbrecht ist dabei auf den ersten Blick gar nicht so abwegig, denn § 1968 BGB legt fest, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers trägt. Auf diese Vorschrift kann man sich jedoch nur dann stützen, wenn anlässlich der Beerdigung Kosten entstanden sind, die man nun vom Erben erstattet bekommen möchte.
Zu Recht weist daher das Verwaltungsgericht den Kläger darauf hin, dass er die Möglichkeit habe, in einem zivilgerichtlichen Verfahren Ersatzansprüche gegen den Erben geltend zu machen
Die Friedhofsgebühren der Kirchengemeinde muss er zunächst jedoch bezahlen.
Aeternitas-Hinweis: Wer einen Bestatter beauftragt oder vom Friedhofsträger ein Grab erwirbt, ist zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bzw. der tarifmäßigen Gebühren verpflichtet. Die entstehenden Kosten können nachträglich möglicherweise auf die wirklichen Erben abgewälzt werden, wenn das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen wird. Zunächst jedoch verbleibt es bei der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bestatter oder dem Friedhof.
(Text: aeternitas)